IHRE RECHTSANWÄLTE IN BAYREUTH
BÜROGEMEINSCHAFT VON
SUSANNE BRÜCKL-BETZ | RECHTSANWÄLTIN
UND
ROLAND NATTER | RECHTSANWALT
BÜROGEMEINSCHAFT VON
SUSANNE BRÜCKL-BETZ
RECHTSANWÄLTIN
UND
ROLAND NATTER
RECHTSANWALT
Sie kennen die Werbung „Vertrauen ist gut – Anwalt ist besser?“ Gerade im Familienrecht, in dem Rechtsbereich, in dem ich seit vielen Jahren in meiner Heimatstadt Bayreuth in Oberfranken schwerpunktmäßig als Anwältin tätig bin, ist die Wahl eines Rechtsanwalts Vertrauenssache. Gerne stehe ich Ihnen in Ihrem persönlichen Konflikt zur Seite. Mein Fokus als Familienanwältin liegt dabei darauf, Sie in zwischenmenschlich belastenden Situationen Ihres Lebens, wie z.B. bei Trennung, Scheidung und/oder Todes- und Erbfällen, einfühlsam, aber gleichwohl kompetent und serviceorientiert zu beraten und zu vertreten. Gute Verfügbarkeit und schnelle Reaktionszeiten sind selbstverständlich.
Aber auch positive Anlässe, wie z.B. eine bevorstehende Eheschließung begleite ich gerne und gestalte für Sie einen vorsorgenden Ehevertrag.
Wirtschaftliche Einbußen, psychische Belastungen für die gesamte Familie – eine Trennung und Scheidung können all das nach sich ziehen. Als erfahrene Anwältin kann ich Sie bei der Vielzahl der Angelegenheiten, die es im Kontext Ihrer Trennung und Scheidung nun zu regeln gilt, unterstützen. Ich begleite Sie in außergerichtlichen Vergleichsverhandlung ebenso wie in streitigen Prozessen vor Gericht. Ich berate Sie in meiner Kanzlei in Bayreuth zu allen Themen rund um Ehe, Trennung und Scheidung. Gerne biete ich Ihnen auch an, einen Ehevertrag oder eine Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung zur einvernehmlichen Regelung ihrer Trennungsfolgen und der Durchführung einer einvernehmlichen Ehescheidung zu gestalten. Ebenso ermittle und berechne ich für Sie Unterhaltsansprüche für Kinder und/oder Ehegatten, aber auch Elternunterhalt, unterstütze Sie bei der Regelung des Umgangsrechts und des Rechts der elterlichen Sorge, finde mit Ihnen zusammen Lösungen für die vielleicht im Raum stehende Vermögensauseinandersetzung und kümmere mich auch um die Erarbeitung einer Lösung bei vorhandenem Immobilienvermögen. Auch Fragen zum Abstammungsrecht, zur Feststellung oder Anfechtung der Vaterschaft oder zur Adoption von Kindern kläre ich mit Ihnen und für Sie.
Alles was Recht ist – aber was geht zu weit?! Gerne kläre ich das für Sie und helfe Ihnen, Ihr „gutes Recht“ durchzusetzen.
Das Auto, das Sie gekauft oder geleast haben, entspricht nun doch nicht Ihren Vorstellungen? Sie möchten sich über Ihre Ansprüche auf Garantie und Gewährleistung informieren, weil Sie eine mangelhafte Sache erworben haben? Ich berate Sie gerne und helfe Ihnen, Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Darüber hinaus bin ich auch Ihre Ansprechpartnerin, wenn es um die Erstellung, Prüfung und Optimierung sowie die Verhandlung von individuellen Vertragsdokumenten, in denen Ihre Rechte sicher verankert sind, geht. Unabhängig davon, ob es sich um einen Mietvertrag, einen Darlehensvertrag oder aber einen Kaufvertrag handelt. Bei Vertragsverletzungen setze ich mich für die Geltendmachung oder Abwehr Ihrer Ansprüche für Sie ein und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht. Ich zeige Ihnen als Rechtsanwältin mit langjähriger Berufserfahrung, wie Sie die Ihnen zustehenden Ansprüche erfolgreich geltend machen oder aber auch abwehren können.
Heute geht es Ihnen gut, aber was ist morgen?
Mit einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sorgen Sie für den Fall, dass Sie Ihre Entscheidungsfähigkeit durch eine schlimme Erkrankung, einen plötzlichen Unfall oder aber durch beispielsweise fortschreitende Demenz im Alter verlieren sollten, vor.
Beide Verfügungen gehören unbedingt zum Bereich der Vorsorge für ein selbstbestimmtes Leben. Als Vorsorgeanwältin erkläre ich Ihnen genau, worauf es bei einer solchen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ankommt. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre persönlichen Vorstellungen und Wünsche so zu formulieren, dass Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht für Ihr Leben – bis zum Schluss – sichern.
Wenn Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können, können Sie mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen, wer Sie im Notfall rechtlich vertreten darf. Nur mit einer Vorsorgevollmacht vermeiden Sie eine gerichtliche Betreuung.
In einer Patientenverfügung bestimmen Sie, wie Sie im Ernstfall medizinisch versorgt werden, falls Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen nicht mehr selbst äußern können. Damit Sie bis zum Schluss souverän und selbstbestimmt bleiben können, informiere und unterstütze ich Sie gerne bei der Erstellung einer individuell auf Ihre Bedürfnisse ausgerichteten rechtswirksamen Vorsorgevollmacht und/oder Patientenverfügung. Auf Ihren Wunsch agiere ich als Vorsorgeanwältin für Sie auch als Vertrauensperson im Notfall. Fragen und Antworten zu Inhalt, Erstellung und Kosten einer Vorsorgevollmacht/ Patientenverfügung beantworte ich Ihnen gerne im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs.
Was ist das eigentlich? Mit der Meditation in Ihrem Yogakurs hat es jedenfalls nichts zu tun!
Eine Mediation ist ein freiwilliges, außergerichtliches Verfahren zur Lösung von Konflikten, bei dem die Beteiligten mit Hilfe eines neutralen Dritten, des Mediators, gemeinsam versuchen, annehmbare Regelungen für Ihre schwellenden Konflikte zu finden und auch rechtswirksam zu vereinbaren.
Kommt es zur Trennung, ist dies in der Regel eine äußerst emotionale Belastung. Häufig sind die Fronten schnell verhärtet. Es besteht die Gefahr, dass die Partner nach ersten Anwaltsschreiben kein Wort mehr miteinander reden. Folge sind dann oft mit aller Härte geführte Scheidungskriege, deren Leidtragende in erster Linie Ihre Kinder sind. Einen Ausweg aus diesem Dilemma bietet die Scheidungsmediation. Als ausgebildete Mediatorin schaffe ich im Rahmen der Mediation ein konstruktives Gesprächsklima und fördere so die Kommunikation zwischen Ihnen. Ich gebe Ihnen dabei wertvolle Hilfe zur Selbsthilfe, damit Sie eigenverantwortlich Lösungen für Ihre Konflikte finden. Angestrebt wird mit der Scheidungsmediation also, dass Sie und Ihr/e Partner/-in sich am Ende als Gewinner sehen.
Gegenstand der Mediation können bei Trennung und Scheidung alle damit zusammenhängenden Bereiche sein, also sowohl Ehegatten- und Kindesunterhalt, als auch Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung, Aufteilung und Auseinandersetzung von Immobilien, Ehewohnung und Hausrat oder Umgangs- und Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder.
Die von Ihnen mit meiner Unterstützung zu all diesen Themen erarbeiteten Lösungen werden in eine (Scheidungsfolgen-) Vereinbarung aufgenommen. Dadurch kann dann die eigentliche Scheidung einvernehmlich und verhältnismäßig kostengünstig unter Beauftragung nur eines Rechtsanwaltes erfolgen.
Wollen Sie wissen, ob die Mediation für Sie ein geeignetes Verfahren ist, um Ihre Konflikte im Zusammenhang mit Ihrer Trennung und möglicherweise im Raum stehenden Scheidung zu regeln und zu klären? Gerne können Sie hierzu mit mir einen Gesprächstermin vereinbaren, in dem ich Sie über Inhalt, Ablauf, Ziel und Kosten der Scheidungsmediation informiere. Selbstverständlich ist dieses Erstgespräch kostenlos.
Die Durchführung der Mediation findet in der Regel in meinen Kanzleiräumen in der Innenstadt von Bayreuth statt, kann aber auch an jedem anderen Ort, an dem Sie sich wohlfühlen und die Privatspähre gewahrt ist, stattfinden.
Wenden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an mich.
Ich nehme mir Zeit für Sie, prüfe die rechtlichen Gegebenheiten Ihres Falles detailliert und biete Ihnen eine zügige Einschätzung der Chancen und Risiken in Ihrem individuellen Fall.
VITA
1961 | in Bayreuth geboren |
1981 | Abitur Richard-Wagner-Gymnasium in Bayreuth |
1981 bis 1985 | Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth |
1986 | erstes Staatsexamen an der Universität Bayreuth |
1988 | zweites Staatsexamen am OLG Bamberg |
1989 | Zusatzqualifikation Personalwesen für Juristen |
1989 | Zulassung als Rechtsanwältin beim Amts- und Landgericht Bayreuth |
1989 bis 2021 | Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit als Anwältin in der Anwaltssozietät Dres. Rosenschon | Sperber | Fischer – später Rosenschon | Sperber | Grimme | Henker |
1991 | Lehrauftrag an der Bayerischen Beamtenfachhochschule in Hof, Schwerpunkt BGB |
2001 | Erwerb der Qualifikation Fachanwältin für Familienrecht |
2013 | Erwerb der Qualifikation „Mediatorin“ |
2022 | Gründung der Kanzlei BT22, Fachanwaltskanzlei für Familienrecht in Bayreuth |
2022 | Dozententin im Rahmen der Referendarausbildung (Berufsfeld Anwaltsschaft) der Rechsanwaltskammer Bamberg |
seit 2002 | Juristische Vorträge im Familienrecht für die Familienbildungsstätte in Bayreuth |
Besuchen Sie mich in meinen Büroräumen in Bayreuth und lassen Sie sich vor Ort von mir unterstützen! Bei Problemen oder Fragen in den angegebenen Schwerpunktbereichen bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner in deutscher oder englischer Sprache. In meiner Kanzlei stehe ich Ihnen zur Verfügung.
Ihr Mieter hat sich wiederholt nicht um die pünktliche Zahlung der Miete gekümmert? Ihr Vermieter behält schon seit Monaten die Kaution ein? Im Miet- und Wohnungseigentumsrecht können sich Mieter und Vermieter bei Ärgernissen im laufenden Mietverhältnis an mich wenden, z. B. bei Verstößen gegen die Hausordnung, rückständigen Mietzahlungen oder wenn das Mietverhältnis beendet werden soll. Gerade bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs sollten Sie juristische Beratung in Anspruch nehmen, doch auch grundsätzlich gilt: Lassen Sie eine Kündigung, egal aus welchem Grund, immer daraufhin prüfen, ob Sie Einfluss nehmen können, und machen Sie von Ihren Rechten Gebrauch.
Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Allgemeinen Vertragsrechts erläutere ich Ihnen ausführlich und kompetent die genauen Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer vor und nach dem Abschluss eines Kaufvertrages. Zudem kümmere ich mich um die sorgfältige und gewissenhafte Ausarbeitung, Optimierung und Prüfung von Verträgen jeglicher Art sowie von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Des Weiteren informiere ich Sie explizit über die Möglichkeit des Widerrufsrechts sowie bezüglich vertragsrechtlicher Nachbesserungen. Weitere Themen, wie beispielsweise Garantie, Gewährleistung oder auch Sachmangel, können Sie ebenso gerne mit mir im Rahmen einer persönlichen Zusammenkunft besprechen.
Das Baurecht und Architektenrecht gehört zu den konfliktträchtigsten rechtlichen Bereichen überhaupt. Angefangen von Konflikten mit Nachbarn bei der nötigen Genehmigung des Bauvorhabens über auftretende Baumängel bis hin zu Streitigkeiten um Werklohnansprüche, ist die Liste möglicher Konfliktfelder lang. Ich unterstütze Sie daher im Rahmen einer baubegleitenden Rechtsberatung dabei, Ihr Bauvorhaben strategisch anzugehen und rechtssichere Bauverträge auszuhandeln. Zudem können Sie sich auch bei rechtlichen Fragen in Verbindung mit der Erschließung des Baues, Konflikten mit dem Bauträger sowie Rechtsproblemen im Zusammenhang mit beauftragen Architekten- und Ingenieurleistungen jederzeit auf mich verlassen.
Das gekaufte Traumauto entpuppt sich als Schrottlaube? Die online bestellte Ware ist bereits bezahlt, wird aber nicht geliefert? Ich stehe Ihnen im Kaufrecht mit meinem juristischen Fachwissen zur Verfügung und beantworte Ihnen Ihre offenen Fragen zu diesem Bereich. Gerne prüfe ich die Wirksamkeit von Kaufverträgen, helfe Ihnen bei der Formulierung von allgemeinen Geschäftsbedingungen und setze mich im Mangelfall für Ihre Ansprüche auf Schadensersatz oder Rücktritt vom Kaufvertrag ein.
Bei Auseinandersetzungen stehe ich Ihnen als Mediator zur Verfügung. In der Mediation versuchen alle streitenden Parteien, zusammen die Lösung des Konflikts herbeizuführen. Hierbei erarbeiten die Mandanten Lösungsvorschläge und ich führe durch das Gespräch. Kontaktieren Sie mich jederzeit und wir vermeiden gemeinsam den Rechtsweg.
Kontaktieren Sie mich ganz einfach direkt.